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Der Konflikt zwischen Türken und Kurden
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Flagge der Türkei Die Geschichte des Konfliktes Flagge von Kurdistan

1923 schlossen die Türkei als unabhängige Republik und die Alliierten des Ersten Weltkriegs den Vertrag von Lausanne. Ursprünglich durch den Vertrag von Sevres (1920) anerkannte Minderheiten, so auch die Kurden, wurden nicht mehr berücksichtigt. Fortan existierten in der Türkei offiziell nur noch die religiösen Minderheiten der Juden, Armenier und griechisch-orthodoxen Christen. Die Kurden wurden entsprechend des islamischen Nationenbegriffs mit allen anderen zwar gleichfalls islamischen aber ethnisch und kulturell verschiedenen Gruppen wie Tscherkessen oder Lasen als türkischer Staatsangehöriger der türkischen Nation eingegliedert. Alle Moslems, die einen türkischen Pass besitzen und damit türkische Staatsbürger sind, gelten automatisch als Türken. Kulturelle oder ethnische Unterschiede werden geleugnet. Diese Bezeichnung kennzeichnet zugleich die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk bei - zumindest theoretischer - Garantie der Gleichberechtigung aller Bürger. Diese starre Haltung aller bisheriger Regierungen in der Türkei hat zu einem starken Assimilationsdruck und zu heftigen Aufständen geführt. Die Worte Kurde und Kurdistan wurden aus allen Schulbüchern, Lexika und Landkarten getilgt oder gelten nur noch für die Kurden in den Nachbarstaaten. Die öffentliche Verwendung der Sprache ist verboten, ebenso sind dies kurdische Kulturvereine und politische Parteien. Kurdische Schulen wurden nicht zugelassen. Kurdische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher werden immer wieder beschlagnahmt oder verboten, Verlage geschlossen. Kurdische Familien- und Ortsnamen wurden turkifiziert. 1934 wurde ein Gesetz erlassen, das die Zwangsumsiedlung solcher Bevölkerungsgruppen, die nicht mit der nationalen Kultur verbunden sind, rechtfertigt. Seit 1979 werden regelmäßige Razzien des Militärs in den kurdischen Dörfern durchgeführt. Seit August 1984 führt die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), in der Bundesrepublik mittlerweile verboten, einen Guerillakrieg gegen militärische und zivile staatliche Einrichtungen, aber auch gegen Kurden, die der Zusammenarbeit mit dem Staat bezichtigt werden. Dieser Aufstand wird von der türkischen Regierung nicht mit politischen Mitteln unter Einbeziehung der politisch arbeitenden kurdischen Opposition geführt, sondern mit brutalem militärischen Einsatz, der keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung nimmt. Dem Bericht einer Untersuchungskommission des türkischen Parlamentes von 1998 zufolge wurden insgesamt 3.428 Dörfer zerstört und drei Millionen Kurden zu Flüchtlingen. Allein das kurdische Siedlungszentrum in der Türkei Diyarbakir nahm ca. eine Million Flüchtlinge auf. 5.500 Zivilisten wurden in diesem brutalen Krieg getötet, 17.000 verletzt. 2.200 von 5.000 Schulen und 740 von 850 Gesundheitsstationen wurden geschlossen. Hinzu kamen Maßnahmen des Staates wie Weideverbot, Verminung der Almwege. Die Politik im Staat wird faktisch vom Nationalen Sicherheitsrat diktiert, der zu einer Art Staat im Staat geworden ist. Die Zivilbevölkerung ist dem Druck der auf Zusammenarbeit drängenden radikalen Guerilla und der mit Ausnahmerechten ausgestatteten türkischen Behörden und Militärs ausgesetzt. Sie steht zwischen den Fronten. Hunderte sitzen wegen Unterstützung der PKK oder wegen des bloßen Verdachts darauf im Gefängnis. Im Februar 1994 wurden gewählte kurdische Parlamentarier der DEP-Partei (Leyla Zana u.a.) inhaftiert, kurdische Parteimitglieder und Journalisten wurden und werden verfolgt, gefoltert oder von unbekannten Tätern ermordet. 1998 wurde auch die Führungsspitze ihrer Nachfolgepartei HADEP verhaftet sowie etliche ihrer Funktionäre.


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